Platzordnung

Platzordnung


Die nachfolgende Platzordnung gilt auf den Plätzen des TCL.

Spielberechtigung

(1) Aktive und jugendliche Mitglieder sind nach der Zahlung des Jahresbeitrages berechtigt, zum Spiel freigegebene Tennisplätze zu benutzen.

(2) Spielberechtigung für Passive Mitglieder und Gäste – siehe separate Gastspielordnung

Kleidung

Die Spieler müssen auf dem Platz Tennisschuhe tragen. Eine Kleiderordnung besteht nicht mehr.

Spielzeit

Die Spielzeit beträgt 60 Minuten. Ein Spieleraustausch verlängert die Spielzeit nicht.

Platzbelegung

(1) Die Plätze werden durch Eintrag auf den angebrachten Tafeln belegt. Bei Spielbeginn ist auf der Uhr die Startzeit einzustellen. Der Spieler darf erst nach Spielbeendigung, Pflege und Räumung des Platzes erneut einen Platz belegen. Mitgliedern, die noch nicht gespielt haben, gebührt der Vorrang.

(2) Um einen Platz belegen zu können, muss für ein Einzelspiel mindestens ein Spieler und müssen für ein Doppelspiel mindestens zwei Spieler auf der Anlage anwesend sein. Mit dem Ablauf der Spielzeit der Vorgänger verliert die Belegung für eine noch nicht vollständige Spielpaarung ihre Gültigkeit.

Bevorrechtigte Platznutzung

(1) Erwachsene Mitglieder sind werktags ab 17 Uhr, samstags ab 14 Uhr sowie Sonn- und Feiertags vor jugendlichen Mitgliedern spielberechtigt, es sei denn, dass diese sich in der Berufsausbildung befinden. Spiele von Erwachsenen mit Jugendlichen stehen solche unter Erwachsenen gleich.

(2) Das allgemeine Benutzungsrecht ist aufgehoben und die Spielzeiten nach Ziffer 3 gelten nicht:

  • bei Turnierspielen
  • bei ordnungsgemäß angemeldeten Forderungsspielen
  • bei dem Training der Mannschaften zu den vorgesehenen Zeiten auf den dafür bestimmten Plätzen
  • Bei Einzel- oder Gruppentraining nach Ziffer 7
  • Soweit der Vorstand dies sonst anordnet
Rücksichtsmaßnahmen

Die Regeln in den Ziffern 3, 4 und 5 sind im Sinne aller Mitglieder ausgewogen. Insbesondere bei starkem Andrang erfordern Fairness und sportliches Verhalten ein höheres Maß an gegenseitiger Rücksichtsnahme (z.B. Doppel- statt Einzelspiel.).

Trainerstunden

Trainer und Übungsleiter erteilen nach Verabredung zu vom Vorstand bestimmten Zeiten Unterricht an Mitglieder.

Platzpflege

(1) Vor dem Spielbeginn ist der Platz, soweit erforderlich, zu bewässern.

(2) Nach dem Spiel sind Unebenheiten zu beseitigen, indem das Scharier-Holz genutzt wird, um den Sand in Rillen und Löcher zu verteilen. Dabei darf feuchter Sand mit etwas Druck in etwaige Löcher auf dem Platz geschoben werden.

(3) Der Platz abzuziehen. In den ersten 4 Wochen der Saison darf der Platz ausschließlich mit Platz-Besen und abgezogen werden.

(4) Anordnungen von Vorstandsmitgliedern oder des Platzwartes zur Pflege oder Sperrung von Plätzen sind zu beachten.

Verhalten auf der Anlage

(1) Die Vereinsanlage ist unbeschädigt und sauber zu halten. Bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Beschädigungen wird der Verein Schadensersatzansprüche geltend machen.

(2) Störungen anderer Mitglieder sind zu vermeiden

(3) Eltern mögen darauf achten, dass durch ihre Kinder der Spielbetrieb nicht beeinträchtigt wird.

(4) Hunde müssen an der Leine gehalten werden, soweit Störungen durch sie zu erwarten sind.

Haftung

(1) Sportunfälle sind sogleich zu melden. Für sie besteht eine Versicherung, jedoch keine Haftung des Vereins.

(2) Der Verein haftet nicht für Diebstahl und Beschädigungen von mitgebrachten Sachen und abgestellten Fahrzeugen.